8. Schutzmaßnahmen
Leitungen werden unter Beachtung der Regeln für den Arbeitsschutz erbracht, hierfür sind die jeweiligen Anbieter erforderlich. Die Versicherung erfolgt, wenn die Mitglieder im Auftrag einer Organisation mitwirken, nach den Regularien dieser Organisation. Bei den übrigen Mitwirkenden erfolgt sie über die Gemeinde. Die jeweils gültigen Bestimmungen sind bei den Organisationen bzw. der Gemeinde zu erfragen.
9. Logos
Es gibt ein Logo. Die Verwendung der Logos ist von der Steuerungsgruppe zu genehmigen.
10. Kooperation mit der Gemeinde
Das Soziale Netz wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben in organisatorischer und verwaltungsmäßiger
Hinsicht durch die Gemeinde Trebur unterstützt. Soweit erforderlich, werden Unterlagen dort geführt. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind zu
beachten. Die Gemeinde arbeitet innerhalb der Strukturen mit. Sie hat einen festen Sitz in der Steuerungsgruppe.
11. Beschlussfassung und Inkrafttreten
Diese Richtlinien wurden durch das Plenum am 14. November 2011 beschlossen und sind dadurch in Kraft getreten.
Sie ersetzen die Richtlinien vom 20. April 2009. Änderungen müssen vom Plenum mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden
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