2.2. Hauptamtliche Tätigkeit
Es können auch Personen, auf der Basis des Punktes 2.1, mitwirken wenn sie hierfür von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.
2.3. Besondere Angebote
Das Soziale Netz Trebur kann auch als Träger von Angeboten aktiv werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass diese zu unserem Selbstverständnis passen und ehrenamtlich angeboten werden.
Ein solches Angebot läuft nach der Genehmigung als Arbeitsgruppe.
Die Entscheidung über die Trägerschaft trifft die Steuerungsgruppe.
3. Abgrenzung zu Wirtschaftlichen Angeboten
Wenn Angebote, über den Ersatz von Auslagen hinaus, bezahlt werden, erfolgt durch das Soziale Netz nur eine Vermittlung.
Solche Angebote müssen nach geltendem Recht erbracht werden und klar gekennzeichnet sein.
4. Strukturen im Sozialen Netz
4.1. Plenum
Es gibt jährlich mindestens zwei Veranstaltungen zu der alle Mitwirkenden eingeladen werden:
Ein Aktionstag im Frühjahr mit wechselnden Themen und ein Treffen im 2-ten Halbjahr bei der neue und laufende Projekte und Ausrichtung des Sozialen Netzes besprochen werden. Hierbei haben alle Anwesenden eine Stimme.
4.2. Projekt- oder Arbeitsgruppen
Für einzelne Aktionen werden Projekt- oder Arbeitsgruppen gebildet. Diese arbeiten selbstständig und
eigenverantwortlich. Sie sind jeweils durch eine Person in der Steuerungsgruppe vertreten, diese Person wird von der Gruppe bestimmt.
4.3. Steuerungsgruppe
Sie besteht aus einer Leitung, die vom Plenum gewählt wird, und den Vertretern der Projekt- und
Arbeitsgruppen, sowie den zur Unterstützung beigestellten Hauptamtlichen. Sie moderiert die Zusammenarbeit der in 4.1 und 4.2 genannten Strukturen, sie kann zwischen den
Plenumstreffen über die Initiierung von neuen Projekt- und Arbeitsgruppen, sowie die Trägerschaften entscheiden.
Sie hat weiterhin die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Verwaltung von zur Verfügung
stehender Ressourcen.
5. Zusammenarbeit
Die Strukturen im Sozialen Netz arbeiten partnerschaftlich bei der Erfüllung der Aufgaben zusammen und unterstützen sich gegenseitig.
6. Finanzierung der Arbeit
Es gibt keine festen Beiträge zum Sozialen Netz. Die erforderlichen Mittel für Aktionen werden unter den Beteiligten im Einzelfall abgestimmt.
7. Vertraulichkeit
Zum Schutz der Betroffenen dürfen die Mitwirkenden des Sozialen Netzes vertrauliche Tatsachen, die ihnen in ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden sind, nicht unbefugt offenbaren.
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